Reitzentren und Reitschulen

Versicherungsdeckung

Haftpflicht der Reitschule.

Haftpflicht der Pferde des Reitzentrums.

Haftpflicht der durch Handhabung durch das Personal des Zentrums an Privatpferden verursachten Schäden.

Haftpflicht der Schäden, die von Privatpferden verursacht werden.

Haftpflicht gegenüber Ansprüchen von Reiter(innen) bei Reitunfällen.

Haftpflicht der angestellten Reitlehrer.

Brand- und Wasserschäden an Einrichtungen, Mobiliar, Futter, Stroh, Grünfutter, sowie Diebstahl von Material aus der Sattelkammer.

Anforderung eines Versicherungskostenvoranschlag für ein Reitzentrum bzw. Reitschule

Daten des Antragstellers
Daten der Anlage
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