Haftpflicht

Ohne Selbstbeteiligung.

Personenschäden Dritter

Schäden an Sachgütern Dritter (Kfz, Saatfelder, usw.).

Rechtsverteidigung des Versicherungsnehmers.

Hinterlegung von Bürgschaften.

NICHT ausgeschlossen ist der Pferdepfleger wie bei vielen Gesellschaften.

Ausgeschlossen sind Schäden am Reiter bzw. an der Reiterin selbst.

Anforderung eines Kostenvoranschlags für eine Pferde-Haftpflichtversicherung

Daten des Antragstellers
Daten des Pferdes