Haftpflicht
Ohne Selbstbeteiligung.
Personenschäden Dritter
Schäden an Sachgütern Dritter (Kfz, Saatfelder, usw.).
Rechtsverteidigung des Versicherungsnehmers.
Hinterlegung von Bürgschaften.
NICHT ausgeschlossen ist der Pferdepfleger wie bei vielen Gesellschaften.
Ausgeschlossen sind Schäden am Reiter bzw. an der Reiterin selbst.